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Schwule Paare dürfen laut dem Gesetzesentwurf keine Leihmütter mehr engagieren - das gilt auch für lesbische Paare und Alleinstehende.

Foto: Reuters/STRINGER

Neu-Delhi - Die weltweit oft genutzten Dienste indischer Leihmütter stehen lesbische und schwule Paaren sowie Alleinstehenden künftig nicht mehr zur Verfügung. AntragstellerInnen auf eine Leihmutterschaft müssten "ein Mann und eine Frau sein, die seit mindestens zwei Jahren rechtsgültig verheiratet sind", hieß es auf der Website des indischen Innenministeriums.

Bei der Visavergabe an die Eltern muss laut dem neuen Regelwerk zudem geprüft werden, ob Leihmutterschaft in ihren Heimatländern anerkannt wird. Sie müssten zudem eine Versicherung abgeben, wonach dem im Indien geborenen Kind die Einreise in ihr Heimatland erlaubt werde. In den vergangenen Jahren war es immer wieder vorgekommen, dass durch indische Leihmütter ausgetragenen Kindern im Land ihrer Eltern die Staatsbürgerschaft verwehrt wurde.

Parlament muss die Regel noch verabschieden

Ein TouristInnenvisum reicht künftig nicht mehr aus, um einen Vertrag über eine Leihmutterschaft abzuschließen. Wer kein medizinisches Visum vorweise, mache sich strafbar, hieß es den Berichten zufolge in der Mitteilung.

Die neuen Regeln waren Ende vergangenen Jahres an die indischen Botschaften verschickt worden, der Öffentlichkeit wurden sie aber erst am Freitag durch Medienberichte bekannt. Sie müssen noch vom Parlament verabschiedet werden. Indien hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Anlaufpunkt für lesbische und schwule Paare im Ausland entwickelt, die sich ein eigenes Kind wünschen. KritikerInnen fürchten eine Ausbeutung ökonomisch schwacher indischer Frauen in einer "Rent-a-womb" (Leih eine Gebärmutter)-Industrie. (APA, 18.1.2013)